Rundbrief

Zwischen Ehrenamt und Berufsbild:

Angestellte im ambulanten Assistenzbereich

Vor 25 Jahren firmierten die größtenteils in Teilzeit arbeitenden Assistenzpersonen unter dem Label „Laienhelfer“. Viele waren Studierende oder Auszubildende aus Heilberufen. Die unterschiedlichen Interessenlagen von KundInnen, Festangestellten und jenen „HelferInnen“ gingen unter in der Euphorie, dass doch alle „dasselbe“ wollten: sich für die Belange der KundInnen engagieren und irgendwie auch Geld verdienen. Mit der zunehmenden Zahl der involvierten Personen wurde deutlich, dass sich Probleme nicht alleine schon deshalb lösen, weil man freundschaftlich miteinander umgeht und prinzipiell die Vereinsziele teilt. Dass es bei Urlaub, Krankheit, Lohnfortzahlung arbeitsrechtliche Standards gibt, sickerte auch in die ambulanten Dienste e.V. ein und das hieß ab einem bestimmten Punkt, dass es so etwas wie Arbeitsverträge geben musste.

Mitte der 90er Jahre gab es einen größeren Personenkreis aus den Gründungsjahren des Vereins, der in erheblichem Umfang seinen Lebensunterhalt als „HelferIn“ bestritt, ohne über ein klares Arbeitsverhältnis abgesichert zu sein. Vereinsintern wurde die „Helfertätigkeit“ immer noch als zeitlich begrenzte Aushilfstätigkeit wahr genommen. Diese Sichtweise entsprach nicht mehr der Realität. Ab Frühjahr 1997 wurde auf Drängen der betroffenen Mitarbeitenden und deren Vertretung vom Vorstand ein Pool sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Anstellungsverträgen beschlossen, der kontinuierlich ausgebaut werden sollte und wurde. Dies erzeugt einen Kostendruck, der nur teilweise durch Kapazitätserweiterung zu kompensieren ist. Parallel entstand ein „wilder Markt“, z.B. durch die EU–Osterweiterung, mit Angeboten zu Dumpingpreisen. Eine Abgrenzung davon – auch gegenüber Kostenträgern – ist langfristig nur durch ein profiliertes, sich qualitativ heraushebendes Leistungsangebot im Bereich Persönlicher Assistenz und Versorgungssicherung von Menschen mit Hilfebedarf möglich.

2006 gab sich der Verein AD. e.V. ein Leitbild, das den Interessen der AssistenzgeberInnen Rechnung trägt: Hier heißt es: „...setzen wir voraus, dass verantwortungsbewusste und qualitätsorientierte Arbeit adäquat zu vergüten ist und dass angemessene Vergütung und gesicherte Arbeitsverhältnisse wiederum zu den Voraussetzungen für Arbeitsqualität gehören. Mithin muss jede bezahlte Tätigkeit für unseren Verein, die einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit in etwa entspricht, ein Arbeitseinkommen erbringen, dass ermöglicht, materiell gesichert zu leben. Die Arbeitseinkommen sollen daher dem allgemein üblichen Niveau bei vergleichbaren Tätigkeiten in pflegerischen und sozialen Berufen entsprechen“

Die heute etwa 50 fest angestellten Assistenzpersonen arbeiten mit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und tragen zur Sicherung der Lebensqualität der KundInnen bei. Die AssistentInnenvertretung sieht als ihre vorrangige Aufgabe die Sicherung der Arbeitsplätze und der Lohnsituation an, die nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden darf. Diese Frage zu diskutieren im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Kostendruck, dem wohlverstandenem Eigeninteresse der ArbeitnehmerInnen, der erfolgreichen Fortführung der Vereinsarbeit und den Interessen der KundInnen ist eine Herausforderung, der sich die ambulanten Dienste e.V. zu stellen hat. Parallel gedeiht ein gesellschaftliches Klima, das notwendige soziale Dienstleistungen auf Ehrenamtlichkeit abschieben oder mit Dumpinglöhnen abspeisen möchte.

Zwischen Ehrenamt und Berufsbild

Hat die in den letzten Jahren deutlich erkennbare Professionalisierung Spuren hinterlassen in der öffentlichen Wahrnehmung? Zeichnet sich gar ein neues Berufsbild ab? In der Selbstwahrnehmung fand eine Entwicklung von den „LaienhelferInnen“ der frühen Jahre hin zu Mitarbeitenden in „multiprofessionellen ambulanten Teams“ statt. Der Verein und vergleichbare Anbieter in Deutschland verstehen sich als Lobby für die Belange von Menschen mit Behinderung. Das impliziert, sich künftig auch im Sinne der Angestellten im Assistenzbereich zu vernetzen und gegenüber Verbänden und Politik Interessen zu artikulieren, ohne sich in einen Interessenkonflikt mit den KundInnen manövrieren zu lassen. Betroffene und ihre Dienstleister haben eine große Schnittmenge gemeinsamer politischer Interessen, die gemeinsam kraftvoll „nach außen“ vertreten werden müssen.